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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systemtechnology Michael Hertig für Immobilienanbieter

1. Vertragsgegenstand

Systemtechnology Michael Hertig betreibt die über diverse Domains und Partnerseiten erreichbare Website findrooms, ein Portal rund um die Immobilie, auf dem gewerbliche Anbieter (Makler, Bauträger etc.) sowie Privatanbieter ihre Immobilienangebote präsentieren können.

2. Leistungen der Systemtechnology Michael Hertig

Die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote sind über die allgemeine Suchfunktion der Website findrooms neben allen anderen Immobilienangeboten erreichbar. Die Systemtechnology Michael Hertig behält sich im Rahmen des Standes der Technik und der Marktüblichkeit die Gestaltung und Änderung der Website findrooms einschließlich aller Funktionalitäten und Inhalte vor.

Die Systemtechnology Michael Hertig hält das übergebene Angebot des Kunden bei einem Webhosting-Provider auf dessen Servern gespeichert und abrufbereit. Bei Störungen des Serverbetriebes wird der Webhosting-Provider um unverzügliche Beseitigung bemüht sein. Die Server des Webhosting-Providers sind nach dem üblichen Stand der Technik mit Sicherungseinrichtungen gegen Datenverlust, unbefugten Datenzugriff und Befall durch so genannte Computerschädlinge (Viren, Würmer, Trojaner u.ä.) ausgerüstet.

3. Verantwortlichkeit des Kunden und Inhalt der Immobilienangebote

Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Daten, Angebote und sonstigen Angaben gegenüber der Systemtechnology Michael Hertig und jedem sonstigen Dritten, insbesondere Nutzern und Besuchern der Website findrooms rechtlich verantwortlich. Wird die Systemtechnology Michael Hertig durch einen Dritten - gleich in welcher Weise - wegen durch den Kunden eingestellter Daten, Angebote, sonstiger Angaben oder Inhalten auf seine Veranlassung verlinkter Seiten in Anspruch genommen und trifft die Systemtechnology Michael Hertig gegenüber dem Kunden diesbezüglich keine Haftung im Sinne der Ziffer 5., hat der Kunde die Systemtechnology Michael Hertig von sämtlichen ihr daraus erwachsenden Schäden und Verpflichtungen freizustellen.

Unbeschadet dieser Verantwortlichkeit des Kunden gelten insbesondere folgende Vorgaben für die vertragsgegenständlichen Immobilienangebote:

  • Gegenstand der Immobilienangebote dürfen jeweils nur Immobilienobjekte sein, die für Kauf, Miete oder Pacht verfügbar sind und auf dem Immobilienmarkt angeboten werden; nicht mehr verfügbare und angebotene Objekte sind unverzüglich durch den Kunden zu löschen.
  • Die Objektangaben müssen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig sein.
  • Der Kunde muss für die Immobilienangebote einen eigenen Vermarktungsauftrag haben; die bloße - entgeltliche oder unentgeltliche - Einräumung der Nutzung von findrooms zugunsten Dritter, die insoweit in keinem unmittelbarem Vertragsverhältnis zur Systemtechnology Michael Hertig stehen, ist ausdrücklich untersagt.
  • Die Immobilienangebote dürfen nicht durch eine werbliche Darstellung des Unternehmens des Kunden unangemessen überlagert werden; die Systemtechnology Michael Hertig behält sich insoweit ein Beurteilungsermessen nach Maßgabe der folgenden Kriterien vor:

(1) Bilder müssen das angebotene Objekt bzw. Teile hiervon zeigen; Einblendungen von Unternehmenskennzeichen (insbesondere Logos), Darstellungen des Kunden oder sonstiger nicht objektbezogener Motive dürfen - bezogen auf das jeweils einzelne Bild - nur eine deutlich untergeordnete Gewichtung haben.

 

(2) Verbale Unternehmensdarstellungen und/oder Hinweise auf Websites des Kunden oder sonstigen Dritten innerhalb des Exposés, die über die gesetzlich vorgegebene Anbieterkennzeichnung sowie einen Slogan und/oder kurzen beschreibenden Zusatz hinausgehen, sind zu unterlassen.

  • Informationen zu den Immobilienangeboten müssen für den Nutzer kostenfrei und ohne zusätzliche Registrierungen zugänglich sein und dürfen keine Weiterleitungen zu kostenpflichtigen Internet- oder Telefondiensten beinhalten.
  • Typen- und Fertighausangebote, projektierte Immobilienvorhaben sowie Zwangsversteigerungen müssen vom Kunden als solche gekennzeichnet sein und können ausschließlich über eine entsprechende Selektion bzw. in einer entsprechenden Rubrik auf der Website findrooms präsentiert werden.

4. Zugesicherte Eigenschaften

Die Systemtechnology Michael Hertig sichert für keine seiner vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften (z.B. Werbewirksamkeit, Exposéaufrufe, Vermittlungserfolge oder Umsatz- und Gewinnverbesserung) zu.

5. Haftung

Für etwaige Schäden haftet die Systemtechnology Michael Hertig für sich und ihre Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls die Systemtechnology Michael Hertig oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt haben oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Systemtechnology Michael Hertig oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise, so ist die Haftung durch die Systemtechnology Michael Hertig auf solch typische Schäden begrenzt, die für die Systemtechnology Michael Hertig bei Vertragsschluss vernünftiger Weise voraussehbar waren.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung für einen Vermögensschaden auf 100,00 € beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und einer Haftung der Systemtechnology Michael Hertig nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Rechnungsstellung/Preisänderung

a) Die Vergütung der Leistung der Systemtechnology Michael Hertig wird mit Rechnungstellung für die Vertragslaufzeit (Ziffer 8.) bzw. den jeweiligen Verlängerungszeitraum vorschüssig zur Zahlung fällig. Soweit abweichend hiervon eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wird, ist die Systemtechnology Michael Hertig berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden mit einer fälligen Zahlung von mehr als 30 Tagen das gesamte Entgelt für die verbleibende Laufzeit insgesamt, also auch vorschüssig für den restlichen Zeitraum, zur Zahlung zu verlangen.

 

b) Es gelten die jeweiligen Listenpreise der Systemtechnology Michael Hertig, die berechtigt ist, Preisänderungen zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode vorzunehmen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des zuletzt gültigen Preises innerhalb von 12 Monaten ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der beabsichtigten Preiserhöhung zu; dieses Kündigungsrecht ist durch den Kunden mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Preiserhöhung auszuüben.

 

7. Zahlungsverzug/Sperre/Löschen von Inhalten

a) Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, der gemäß Ziffer 6. a. die Systemtechnology Michael Hertig zur Fälligstellung des gesamten offenen Restbetrages für eine Laufzeitperiode berechtigt, oder der Gefährdung der Zahlungsforderung der Systemtechnology Michael Hertig wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden im Sinne von § 321 BGB, ist die Systemtechnology Michael Hertig berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den Anspruch auf die Gegenleistung verliert die Systemtechnology Michael Hertig dadurch nicht.

 

b) Die Systemtechnology Michael Hertig ist berechtigt, durch den Kunden eingebrachte Inhalte, die gegen Ziffer 3. verstoßen, ganz oder teilweise von der Website findrooms zu entfernen. Der Kunde wird von der Systemtechnology Michael Hertig über die erfolgte Löschung informiert. Bei wiederholtem Verstoß und erfolgloser Abmahnung ist die Systemtechnology Michael Hertig berechtigt, die Leistungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit einzustellen. Den Anspruch auf die Gegenleistung verliert die Systemtechnology Michael Hertig dadurch nicht.

 

8. Verlängerung der Vertragslaufzeit

Die Vertraglaufzeit beträgt - soweit nichts anderes vereinbart - 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, soweit er nicht 3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Jede Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform oder in der diese ersetzenden elektronischen Form (§ 126 a BGB - qualifizierte digitale Signatur) erfolgen.

9. Mehrfachplatzierung

Die Systemtechnology Michael Hertig ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote auch über andere Websites als findrooms erreichbar zu machen sowie über Printmedien unter Abänderung der formalen Darstellung zu veröffentlichen.

10. Datenschutz

a) Die Systemtechnology Michael Hertig ist an ihre auf der Website findrooms veröffentlichte Datenschutzerklärung gebunden.

 

b) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm über die Website findrooms zukommenden Informationen über Nutzer oder Besucher seiner Immobilienangebote nur im konkreten Zusammenhang mit diesen zu nutzen. Jede Weitergabe der Nutzer-/Besucherdaten an Dritte oder Verwendung zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

 

11. Sonstige Bestimmungen

a) Die Systemtechnology Michael Hertig behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

 

b) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, nach Abschluss des Vertrages getroffene Abreden zwischen der Systemtechnology Michael Hertig und dem Kunden entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie durch die Systemtechnology Michael Hertig in Textform (z.B. E-Mail) oder schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Text- bzw. Schriftform.

 

c) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist, ist Berlin Gerichtsstand.

 

d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Stand: Juni 2009


 

 

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